Je nach Krankenkassenbestimmungen können folgende Zuschüsse pro Stunde Psychotherapie gewährt werden:
KFA 28 €
ÖGK 31,50 €
BVAEB 42,40 €
SVS 45 €
Die ersten 10 bezahlten Therapistunden können mit der von mir bestätigten Honorarnote bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden, wobei Ihnen im Nachhinein der entsprechende Zuschuss rückvergütet wird.
Für weitere Zuschüsse ab der 11. Therapiestunde ist ein Weitergewährungsantrag notwendig, den ich mit Ihnen rechtzeitig gemeinsam ausfülle und den Sie in Folge nur bei der für Sie zuständigen Stelle einzureichen brauchen.